Bitte beachten Sie bei einer Buchung, dass nur die Hotelbeschreibung des gebuchten Veranstalters/Vermittlers und Angebotes Gültigkeit hat. Diese können Sie nach Wahl Ihres Angebotes unter "Angebotsdetails" einsehen. Es ist möglich, dass in Einzelfällen nicht alle Veranstalter/Vermittler Hotelbeschreibungen ausweisen.Hotelbeschreibung des Veranstalters/Vermittlers: FTI, Zusatzobjekte Sommer 2023 (AT)
Lage:
- inmitten der Natur
- Entfernung (ca.): zum Flughafen Hoedspruit Aerodrome (HDS): 34,3 km; zum Nationalpark Kruger National Park: 55.5 km
Ausstattung:
- Eigenschaften: komfortabel, landestypisch eingerichtet
- Anzahl Hauptgebäude: 1
- Anzahl Zelteinheiten: 10
- Empfangsbereich, Rezeption, 24 Std.
- Anzahl Restaurants insgesamt: 1
- À-la-carte-Restaurant
- Anzahl Bars: 1
- Loungebar
- Boutique, Speiseraum, TV-Bereich/-Ecke
- Außenanlage: Boma, Lagerfeuerstätte
- Swimmingpool-Anzahl gesamt: 1
- Parkplätze (nach Verfügbarkeit): auf dem Hotelgelände: inklusive
Landeskategorie: 5 Sterne
Luxury Tent:
- allein stehend, ansprechend, komfortabel, landestypisch
- Zimmergröße (ca.): 35 qm
- min. Belegung (Erwachsene + Kinder): 1+0, max. Belegung (Erwachsene + Kinder): 2+0
- Bad oder Dusche/WC
- Föhn, Kaffee-/Teezubereiter, Sitzecke, Telefon
- Terrasse
- Balkon-/Terrassenausstattung: teilweise möbliert
- Stromanschluss, Holz
- WLAN (inklusive)
- Safe (inklusive)
- Minibar (inklusive)
- Klimaanlage (inklusive)
Verpflegung:
- All Inclusive (I) (siehe Details)
All Inclusive:
- ausgewählte lokale alkoholische Getränke
- ausgewählte lokale nichtalkoholische Getränke
Extras:
Hotelkategorie: 5
Adresse: Kapama Private Game Reserve
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält.Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.